Licker, Seidler & Partner
Rechtsanwälte und Steuerberater
 
 

             

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Verfahren zur Privatinsolvenz

Stufe 3 - vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren, Restschuldbefreiung und sechs Jahre Wohlverhaltensperiode

Sobald das Verfahren eröffnet wurde, wird ein Treuhänder eingesetzt, der die Insolvenzmasse betreut.

Der Treuhänder verwertet dabei Ihr pfändbares Vermögen, nicht jedoch lebenswichtige oder bereits verpfändete Werte. ((-> mehr))

Am Ende des vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens wird vom Gericht die von Ihnen beantragte Restschuldbefreiung angekündigt, soweit keine Versagungsgründe vorliegen. (-> mehr)

Ist das Verfahren beendet, beginnt Ihre Wohlverhaltensperiode. Diese dauert 6 Jahre.
In diesen 6 Jahren müssen Sie einige Auflagen erfüllen, von denen die wichtigste ist, dass Ihr pfändbares Arbeitseinkommen an den Treuhänder abbezahlt wird. Dieser schüttet die Summe einmal im Jahr an die Gläubiger aus.

Sind alle Auflagen erfüllt worden, werden Ihnen die Restschulden nach 6 Jahren erlassen.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen in allen Belangen dieses langwierigen Prozesses gerne.
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