Licker, Seidler & Partner
Rechtsanwälte und Steuerberater
 
 

             

Schivelbeiner Str. 19
10439 Berlin
Fon: 030/447 179 94
Fax: 030/447 179 96

mail@kanzlei-licker

Kontaktformular

Firmengründungen
-Einführung
-Englische Ltd
-GmbH

Services
-Bankkonto
-Markenschutz
-Privatinsolvenz
-Regelinsolvenz
-Gründung Englisch Ltd.
-GmbH Gründung


Informationen
-Gesetze / Urteile
-Was ist eine
   GmbH ?



kanzlei-licker HomeZur Startseite

Impressum


Verfahren zur Privatinsolvenz

Stichwortverzeichnis

Insolvenzmasse
Die Insolvenzmasse ist ihr pfändbares Vermögen ab dem ersten Antrag bis zu bis dato hinzuerlangten Werten. Dazu gehört nichts, was für Sie lebenswichtig ist, wie Wohnung oder Kleidung.

Pfändbares Einkommen
Ihr pfändbares Einkommen ist ein bestimmter Betrag, der anhand ihres Grundeinkommens und eventueller Unterhaltspflichten berechnet wird. Dieser Wert kann je nach Einkommen schwanken.

Restschuldbefreiung
Bei der Restschuldbefreiung werden, mit wenigen Ausnahmen wie z.B. Schulden aus Geldstrafen, alle Schulden, die in Ihrem Schuldenverzeichnis bei Beantragung von Privatinsolvenz eingetragen wurden, getilgt.

Schuldenbereinigungsplan (Anforderungen)
Ein solcher Plan – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – stellt bestimmte Anforderungen.
Er sollte auf jeden Fall einen Zahlungs- und Tilgungsplan enthalten. Außerdem muss für jeden Gläubiger ersichtlich sein, wann und wie und in welcher Höhe seine Forderung bedient werden soll.
Abgedeckt werden sollten hier auch Regelungen für Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder sonstige Veränderungen im Leben des Schuldners.

Treuhänder
Der Treuhänder wird vom Gericht einberufen. Er verwertet Ihre Insolvenzmasse und schüttet während der Wohlverhaltensperiode die jährlich gesammelten Beträge zu gleichen Teilen an die Gläubiger aus. Seine Arbeit wird vergütet.

Versagungsgründe im Restschuldbefreiungsverfahren
Solche sind z.B. eine Insolvenzstraftat oder eine mutwillige Verschwendung von Vermögen. Weiter falsche Angaben über wirtschaftliche Verhältnisse oder eine weniger als 10 Jahre zurückliegende Restschuldbefreiung.

Wohlverhaltensperiode
Diese Zeit von 6 Jahren dient der Befriedigung der Forderungen der Gläubiger. In den ersten 4 Jahren wird ihr gesamtes Pfändbares Einkommen abgeschlagen, im 5. Und 6. Jahr sind es 10% und 15% weniger.

Zahlungsunfähigkeit
Eine Insolvenzlage ist wahrscheinlich bereits vorhanden, wenn Sie einen oder mehrere Punkte hier bejahen: Bezahlung mit ungedeckten Schecks, Nichtzahlung von Mieten und Löhnen, Kreditkündigungen durch Banken, Stundungs- und Vergleichsversuche, Nichtzahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Überschuldung
Eine Überschuldung liegt vor, wenn Ihre monatlichen Abzahlungen für Kreditraten ihr Nettoeinkommen übersteigt.

 

zurück